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Recht und Urteile

„Kostenlose“ Wurst – Gerüche aus einer Fleischerei drängen in Mietwohnung

„Kostenlose“ Wurst

Ab und zu riechen die meisten Menschen Wurst und Fleisch ja ganz gerne – zumindest dann, wenn sie nicht gerade Vegetarier sind. Aber wie sieht die Sache aus, wenn es in der eigenen Wohnung ständig nach Fleischerei riecht? Ist das nicht eine Zumutung für jeden Hausbewohner? Mit diesen Fragen musste sich nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern ein Berliner Richter befassen. Ein Mieter hatte nach erfolglosen Beschwerden beim Eigentümer die Miete gekürzt und selbst durch eine Abdichtung des Dielenbodens für Abhilfe gesorgt. Die Justiz gab ihm weitgehend Recht. Wenn aus dem darunter liegenden Erdgeschoss ständig Fleisch- und Wurstgeruch in eine Wohnung dringe, dann stelle das eine „erhebliche Belästigung“ und einen Mangel der Mietsache dar. Die monatlichen Zahlungen dürften deswegen um fünf Prozent gemindert werden. (Amtsgericht Pankow/Weißensee, Aktenzeichen 3 C 71/03)

Quelle: LBS

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