Recht und Urteile
Schluss mit Pfusch am Bau
Neues BGH-Urteil stärkt Bauherren-Rechte
Glück im Unglück haben künftig Häuslebauer, wenn auf der Baustelle gepfuscht wird. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall weist auf ein neues Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs hin, das die Rechte der Bauherren stärkt (Az.: VII ZR 64/04). Danach können Handwerker oder Baufirmen verpflichtet sein, Mängel auch dann nachzubessern, wenn dies mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. „Das gilt zumindest dann“, erläutert Schwäbisch-Hall-Rechtsexperte Christoph Flechtner, „wenn der Auftragnehmer den Mangel verschuldet und der Auftraggeber ein objektiv berechtigtes Interesse an der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung hat.“ Bisher mussten sich Bauherren bei mangelhaften Arbeiten häufig mit einer Kürzung der Rechnungssumme zufrieden geben, wenn das Bauunternehmen eine Nachbesserung wegen unverhältnismäßig hohen Aufwands abgelehnt hatte.
Quelle: Schwäbisch Hall

